Geschäftsbedingungen
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
für Vertragsabschlüsse ab dem 1. Oktober 2026
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Aufenthalt bei CRV s.r.l., Via Vantone 45, 25074 Idro (BS), Italien – nachstehend „CRV“ genannt. Diese Gastaufnahmebedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen CRV und dem Gast und werden Bestandteil jedes Gastaufnahmevertrages, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor der Buchung sorgfältig. Die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung ist maßgeblich. Mit Abschluss der Buchung erkennt der Gast diese Gastaufnahmebedingungen an, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
- Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages ist CRV s.r.l., Via Vantone 45, 25074 Idro (BS), Italien, Partita IVA e Codice Fiscale IT02514810981, nachstehend „CRV“ oder „Beherbergungsanbieter“ genannt.
1.2 Geltungsbereich
Diese Gastaufnahmebedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Stellplätzen, Unterkünften und sonstigen unmittelbar von CRV angebotenen Leistungen, soweit nicht im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
1.3 Vermittelte Fremdleistungen
Leistungen anderer Unternehmen, die CRV lediglich vermittelt oder deren Buchung ermöglicht, sind keine eigenen Leistungen von CRV. Für deren Durchführung gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Dies gilt insbesondere für externe Transfers, Ausflüge, Mietfahrzeuge, Eintrittskarten oder sonstige Fremdleistungen, soweit CRV nicht selbst deren Anbieter ist.
1.4 Keine Pauschalreise
Die Buchung einer einzelnen Unterkunft oder eines einzelnen Camping-/Stellplatzes stellt grundsätzlich eine eigenständige Beherbergungsleistung und keine Pauschalreise dar. Werden mehrere Reiseleistungen miteinander kombiniert und erfüllt die Kombination die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pauschalreise, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Vorschriften und die hierfür vorgesehenen Informationen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung der gebuchten Leistungen und nicht allein nach ihrer Bezeichnung.
2. Buchungsgrundlage und Vertragsschluss
2.1 Angebot
Grundlage des Vertrages sind die konkrete Buchungsanfrage bzw. Buchung, die Beschreibung der gebuchten Unterkunft oder des Stellplatzes, die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preis- und Leistungsangaben sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Zusatzleistungen.
2.2 Verbindlicher Vertragsschluss
Bei schriftlichen, telefonischen oder sonstigen Buchungsanfragen gibt der Gast mit seiner Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald CRV die Buchung ausdrücklich bestätigt. Die Buchungsbestätigung kann elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Bei Online-Buchungen stellt die Betätigung des entsprechend gekennzeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot des Gastes dar. Der Gast erhält nach Eingang der Buchung eine elektronische Bestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme durch CRV zustande.
2.3 Buchungen für Dritte, Gruppen und Unternehmen
Wer eine Buchung für mehrere Personen vornimmt, ist für die korrekte Übermittlung der Buchungsdaten verantwortlich. Bei Buchungen für Unternehmen, Behörden, Vereine oder sonstige Organisationen ist der Auftraggeber Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine persönliche Haftung des Buchenden für die übrigen Gäste besteht nur, soweit sie ausdrücklich übernommen wurde oder gesetzlich besteht.
2.4 Minderjährige
Minderjährige dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben von CRV beherbergt werden. Soweit erforderlich, ist eine Buchung durch oder mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Die jeweils geltenden Alters- und Belegungsregeln der gebuchten Unterkunft bzw. des Campingplatzes sind einzuhalten.
3. Einbeziehung der Gastaufnahmebedingungen
Diese Gastaufnahmebedingungen werden dem Gast spätestens vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht. Bei Online-Buchungen muss der Gast die Möglichkeit haben, die Bedingungen abzurufen und zu speichern. Bei telefonischen oder sonstigen Buchungen werden sie dem Gast auf Wunsch bzw. entsprechend dem vereinbarten Buchungsprozess elektronisch oder in anderer geeigneter Form übermittelt.
Soweit einzelne Bestimmungen nach zwingendem italienischem Recht einer besonderen ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, wird diese Zustimmung im jeweiligen Buchungsprozess gesondert eingeholt.
4. Preise, Abgaben und Zusatzleistungen
Die in der Buchungsgrundlage ausgewiesenen Preise gelten für den dort angegebenen Leistungsumfang. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.
Nicht im Übernachtungs- bzw. Stellplatzpreis enthaltene gesetzliche Abgaben, insbesondere eine gegebenenfalls anfallende kommunale Kurtaxe bzw. Aufenthaltsabgabe, werden gesondert ausgewiesen und sind vom Gast zu entrichten.
Verbrauchsabhängige Leistungen, Zusatzpersonen, Zusatzfahrzeuge, Haustiere, optionale Leistungen oder sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn sie in der Buchung vorgesehen, vom Gast bestellt oder aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme nach den bei Buchung mitgeteilten Bedingungen zu bezahlen sind.
Maßgeblich ist ausschließlich der für die konkrete Buchung bestätigte Preis. Offensichtliche Preis- oder Übertragungsfehler berechtigen CRV zur Korrektur, soweit dies gesetzlich zulässig ist; der Gast wird hierüber unverzüglich informiert.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Allgemeine Fälligkeit
Die Zahlungsfristen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die folgenden Standardbedingungen.
5.2 Unterkünfte
Bei Unterkünften sind 30 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100 €, mit Zugang der Buchungsbestätigung als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 70 % sind spätestens 28 Tage vor Beginn der Belegung zu bezahlen.
5.3 Campingaufenthalte
Bei Campingaufenthalten sind 30 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 100 €, mit Zugang der Buchungsbestätigung als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 70 % sind spätestens 28 Tage vor Beginn der Belegung zu bezahlen.
5.4 Abweichende Zahlungsbedingungen
Für bestimmte Angebote, Sondertarife, Pauschalen oder ausdrücklich als „Non-refundable“, „nicht stornierbar“ oder vergleichbar bezeichnete Buchungen können abweichende Zahlungs- und Stornobedingungen gelten. Diese werden vor Abschluss der Buchung ausdrücklich mitgeteilt und sind Bestandteil des Vertrages.
5.5 Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann CRV nach vorheriger angemessener Zahlungsaufforderung und soweit gesetzlich zulässig vom Vertrag zurücktreten und die nach diesen Bedingungen bzw. der individuellen Buchung geschuldeten Stornokosten verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
CRV ist berechtigt, bei offenen Forderungen aus dem Gastaufnahmevertrag weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder sofortige Zahlung zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Leistungsumfang und Belegung
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung, der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung und ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Die gebuchte Unterkunft bzw. der gebuchte Stellplatz darf nur mit der in der Buchung angegebenen Anzahl von Personen und Fahrzeugen genutzt werden. Eine Überschreitung der zulässigen Belegung bedarf der vorherigen Zustimmung von CRV und kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Besondere Wünsche, beispielsweise bestimmte Stellplatznummern, Lagewünsche, benachbarte Stellplätze, bestimmte Zimmer oder bestimmte Einrichtungen, werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch nur dann eine vertraglich geschuldete Leistung dar, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Abbildungen, Grundrisse und Darstellungen auf Internetseiten, in Katalogen oder sonstigen Medien können beispielhaft sein. Maßgeblich für den konkreten Vertrag sind die bei Buchung beschriebenen und bestätigten Leistungen.
7. Anreise, Abreise und verspätete Ankunft
Die verbindlichen An- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und den vor der Anreise übermittelten Informationen.
Der Gast ist verpflichtet, CRV über eine voraussichtlich erhebliche Verspätung bei der Anreise rechtzeitig zu informieren. Eine verspätete Anreise berechtigt nicht zu einer Verlängerung des Aufenthalts.
Bei Nichtanreise ohne vorherige Mitteilung kann CRV nach den Umständen und soweit gesetzlich zulässig über die gebuchte Unterkunft bzw. den Stellplatz verfügen. Die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche von CRV auf Zahlung bzw. Stornokosten bleiben unberührt.
Die Unterkunft bzw. der Stellplatz ist spätestens zu der mitgeteilten Abreisezeit vollständig zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann CRV, soweit gesetzlich zulässig und abhängig von Dauer und Auswirkungen der Verspätung, eine weitere Übernachtung bzw. angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
8. Änderungen durch den Gast
8.1 Änderungswünsche
Änderungen von Reisedaten, Unterkunft, Stellplatz, Personenanzahl oder sonstigen wesentlichen Buchungsdaten bedürfen der Bestätigung durch CRV. Eine Änderung kann insbesondere bei abweichendem Preis, fehlender Verfügbarkeit oder besonderen Tarifen abgelehnt werden.
8.2 Verringerung der Aufenthaltsdauer oder Leistungen
Eine Verkürzung des Aufenthalts, die Verringerung der gebuchten Leistungen oder eine spätere Anreise gilt als Teilstornierung bzw. Nichtinanspruchnahme der nicht genutzten Leistungen, sofern CRV nicht ausdrücklich eine andere Regelung bestätigt. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nur, soweit dies nach den Stornobedingungen oder einer individuellen Vereinbarung vorgesehen ist.
8.3 Übertragung auf andere Personen
Die Übertragung einer Buchung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung von CRV möglich und setzt voraus, dass die neue Person die geltenden Voraussetzungen der Buchung erfüllt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Rücktritt, Stornierung und Nichtanreise
9.1 Kein allgemeines Widerrufsrecht
Bei der Buchung einer Unterkunft oder eines Stellplatzes für einen bestimmten Zeitraum besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies entspricht der gesetzlichen Ausnahme für Beherbergungsleistungen, wenn ein bestimmter Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart ist.
9.2 Stornierung durch den Gast – Standardtarif Unterkunft
Bei einer Unterkunftsbuchung nach Ziffer 5.2 gelten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, folgende Stornobedingungen:
• bis einschließlich 29 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 % des Gesamtpreises, mindestens 100 €;
• 28 bis einschließlich 8 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des Gesamtpreises;
• 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag bis zum Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises.
9.3 Stornierung durch den Gast – Standardtarif Camping
Bei einer Campingbuchung nach Ziffer 5.3 gelten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, folgende Stornobedingungen:
• bis einschließlich 43 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: keine Stornokosten;
• 42 bis einschließlich 29 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 % des Gesamtpreises, mindestens 100 €;
• 28 bis einschließlich 8 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des Gesamtpreises;
• 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag bis zum Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises.
9.4 Sondertarife und nicht stornierbare Buchungen
Für Sondertarife, Aktionspreise, Pauschalen oder ausdrücklich als nicht stornierbar bezeichnete Buchungen gelten die jeweils bei Buchung mitgeteilten besonderen Bedingungen. Diese können insbesondere eine vollständige Vorauszahlung und einen Ausschluss oder eine Einschränkung der Erstattung vorsehen.
9.5 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Gast bleibt, soweit gesetzlich zulässig, der Nachweis vorbehalten, dass CRV durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwendungsersatz entstanden ist. CRV bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Reiseversicherung
CRV empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung, die insbesondere auch Erkrankung, Unfall, verspätete Anreise und sonstige persönliche Verhinderungsgründe abdecken kann.
10. Rücktritt oder Leistungsänderungen durch CRV
CRV kann vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten, wenn die vereinbarte Leistung aus Gründen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und von CRV nicht zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann, insbesondere aufgrund erheblicher Naturereignisse, behördlicher Anordnungen, erheblicher technischer Schäden, Sicherheitsgründe oder anderer Fälle höherer Gewalt.
Soweit CRV eine zumutbare gleichwertige Ersatzleistung anbieten kann, wird diese dem Gast mitgeteilt. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder dem Gast nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Vorübergehende Einschränkungen einzelner Einrichtungen, beispielsweise Pool, Wellness-, Sport-, Gastronomie- oder sonstiger Anlagen, begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, soweit die Einschränkung geringfügig ist, kurzfristig erfolgt, aus Sicherheits- oder Wartungsgründen notwendig ist oder soweit eine Preisminderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist. Wesentliche, erhebliche und von CRV zu vertretende Abweichungen bleiben davon unberührt.
11. Hausordnung, Campingplatzordnung und Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die jeweils geltende Haus-, Campingplatz- und Sicherheitsordnung einzuhalten und die berechtigten Interessen anderer Gäste, Mitarbeiter und Anwohner zu respektieren.
Der Gast hat Unterkunft, Stellplatz, Einrichtungen und überlassene Gegenstände pfleglich zu behandeln. Schäden, Mängel oder Störungen sind CRV möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine Abhilfe ermöglicht wird.
Untersagt sind insbesondere erhebliche Störungen anderer Gäste, die missbräuchliche oder gefährliche Nutzung der Anlagen sowie Handlungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die Haus- bzw. Campingplatzordnung verstoßen.
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, mitreisende Personen, von ihm eingeladene Personen oder von ihm mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen.
12. Haustiere
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung bzw. entsprechender Anmeldung und nur in den hierfür zugelassenen Unterkünften oder Bereichen mitgebracht werden. Die jeweils geltenden Bedingungen und Gebühren werden bei Buchung mitgeteilt.
Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass von Haustieren keine Gefährdung, Verschmutzung, Belästigung oder Beschädigung ausgeht. Schäden und zusätzliche Reinigungskosten, die durch das Tier verursacht werden, trägt der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Schäden, Reinigung und Kaution
CRV kann bei bestimmten Unterkünften, Saisonzeiträumen, Gruppenbuchungen oder besonderen Angeboten eine angemessene Kaution verlangen. Höhe, Zahlungszeitpunkt und Rückzahlung werden dem Gast vor oder spätestens bei Buchung mitgeteilt.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Beschädigung, Verlust von Inventar, Schlüssel-/Zutrittsmedien oder sonstigen vom Gast zu vertretenden Schäden kann CRV die erforderlichen und angemessenen Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung stellen.
Eine Kaution darf mit fälligen und berechtigten Forderungen von CRV aus dem Gastaufnahmevertrag verrechnet werden. Ein verbleibender Betrag wird nach Abschluss der Prüfung zurückerstattet.
14. Haftung von CRV
14.1 Gesetzliche Haftung
CRV haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
14.2 Eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Beherbergers. Die gesetzliche Sonderregelung für eingebrachte und in Verwahrung genommene Sachen bleibt unberührt.
Wertgegenstände, Bargeld und sonstige besonders wertvolle Gegenstände sollen nach Möglichkeit in der hierfür vorgesehenen Verwahrung aufbewahrt werden. Die gesetzlichen Pflichten und Haftungsregelungen von CRV bleiben unberührt.
14.3 Fremdleistungen
Für Leistungen, die nicht von CRV selbst erbracht, sondern lediglich vermittelt werden, haftet CRV nicht für deren ordnungsgemäße Durchführung, soweit CRV keine eigene vertragliche Pflicht zur Durchführung übernommen hat. Gesetzliche Ansprüche gegen CRV wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
14.4 Höhere Gewalt
Für Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind und deren Folgen CRV nicht vermeiden oder abwenden konnte, haftet CRV nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
15. Mängelanzeige und Abhilfe
Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Abweichungen möglichst unverzüglich gegenüber CRV zu melden und eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe einzuräumen. Eine unterlassene oder verspätete Mängelanzeige kann die gesetzlichen Rechte des Gastes beeinflussen, soweit das Gesetz dies vorsieht.
CRV wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, berechtigte Mängel während des Aufenthalts möglichst schnell zu beheben oder eine angemessene Alternative anzubieten.
16. Datenschutz
CRV verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung des Aufenthalts nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen italienischen Datenschutzbestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung und Durchführung der Buchung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Zahlungsabwicklung, zur Kommunikation mit dem Gast und – soweit erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen. Eine Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt nur, soweit hierfür tatsächlich eine Einwilligung erforderlich ist.
Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von CRV.
Zur Erhöhung der Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeitenden sowie zum Schutz unserer Einrichtungen und unseres Eigentums setzt CRV auf dem Gelände und in ausgewählten Gebäuden Videoüberwachungssysteme ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Form von Bildaufnahmen erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR).
Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zu legitimen Sicherheits- und Schutzzwecken und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die überwachten Bereiche werden durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.
Weitere Informationen über den Verantwortlichen, die Rechtsgrundlage, die Zwecke und Dauer der Speicherung der Bildaufnahmen, mögliche Empfänger sowie die Rechte der betroffenen Personen finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung auf unserer Internetseite und/oder in den vor Ort bereitgestellten Datenschutzinformationen.
17. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Beschwerden oder Beanstandungen sollte sich der Gast zunächst unmittelbar an CRV wenden, damit eine schnelle und möglichst einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
CRV ist derzeit nicht verpflichtet und erklärt sich nicht generell bereit, an einem bestimmten Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere die Möglichkeit, eine gesetzlich anerkannte ADR-Stelle in Anspruch zu nehmen, bleiben unberührt.
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR/OS-Plattform) ist seit 2025 eingestellt und wird daher in diesen Gastaufnahmebedingungen nicht mehr als Beschwerdeweg angegeben.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Bei Verbraucherverträgen bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand und den Schutz des Verbrauchers unberührt. Insbesondere wird durch diese Gastaufnahmebedingungen kein Gerichtsstand vereinbart, der dem Verbraucher einen gesetzlich zwingend zustehenden Gerichtsstand entzieht.
Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von CRV vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Gastaufnahmevertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit eine solche Ersetzung rechtlich zulässig ist.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Gast haben Vorrang vor diesen Gastaufnahmebedingungen.
Maßgeblich ist die Fassung dieser Gastaufnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
20. Angaben zum Beherbergungsanbieter
CRV s.r.l.
Via Vantone 45
25074 Idro (BS), Italia
Partita IVA e Codice Fiscale: IT02514810981
Codice SDI: M5UXCR1
Amministratore: Oliver Frank
Camera di Commercio: Brescia – REA BS-456175
