GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
für Vertragsabschlüsse ab dem 01. Januar 2024

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft der CRV s.r.l., Via Vantone 45, 25074 Idro (BS) in Italien – nachstehend als „Beherbergungsanbieter“ bezeichnet. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Beherbergungsanbieter – nachstehend „CRV“ abgekürzt ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten des Beherbergungsanbieters bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und dem Beherbergungsanbieter zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung von CRV; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. CRV ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit CRV eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und anderweitigen Leistungen des Beherbergungsanbieters (z.B. Unterkunft nebst Verpflegung ) vermittelt und die anderweitigen Leistungen des Beherbergungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Beherbergungsanbieters selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat CRV lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der CRV herausgegebenen Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.

2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Beherbergungsanbieters und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Reisegruppen, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
d) Für Mitreisende buchende Kunden haben (außer in den Fällen der Ziffer 2.1 c) für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für welche die Buchung erfolgt, selbst wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Solche für Mitreisende buchende Gäste oder Auftraggeber werden nachstehend durch den Begriff „Kunde“ mitumfasst.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung beauftragt der Gast CRV, ein für den Gast verbindliches Angebot zur Buchung der Leistung des Beherbergungsanbieters unter Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingungen abzugeben.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von CRV (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für Gast und Beherbergungsanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird CRV des Beherbergungsanbieter dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch CRV als Beherbergungsanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform nicht zugeht.
c) Unterbreitet CRV dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot im Auftrag des Beherbergungsanbieters an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch CRV bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Online-Buchungen, die über eine Internetseite erfolgen, welche sowohl Verfügbarkeiten als den gesamten Buchungspreis online ausweisen gilt für den Vertragsabschluss:
a) Angebote auf der Internetseite von CRV sind keine Angebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.
b) Nachdem der Kunde seine Leistungswünsche eingegeben hat (Reisezeit, Teilnehmeranzahl, Reisezeitraum etc.), zeigt die Online-Buchungsstrecke dem Kunden die Informationen zu den Leistungen und Preisen der verfügbaren Kapazitäten des Beherbergungsbetriebs an.
c) Auf Grundlage dieser Informationen kann der Kunde sodann - ggf. nach Prüfung der Verfügbarkeit - nach Ausfüllen eines Anmeldeformulars mit den Kontaktdaten des Kunden ein verbindliches Vertragsangebot zur Weiterleitung an den Beherbergungsanbieter abgeben. Dies geschieht durch Vervollständigung des vorstehend beschriebenen Anmeldeformulars durch den Kunden
d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ beauftragt der Gast CRV, ein für den Gast verbindliches Angebot zur Buchung der Leistung des Gastgebers unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen abzugeben. Dem Gast wird daraufhin der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Beherbergungsanbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Beherbergungsanbieters beim Gast zu Stande.

3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Beherbergungsanbieters, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Klimaanlage) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Beherbergungsanbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Beherbergungsanbieters in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Beherbergungsanbieter getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung.
4.2. Bei Buchung von Unterkünften ist mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 30 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an CRV zu bezahlen
4.3. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an CRV auf deren Konto zu überweisen.
4.4. Bei Buchung von Campingaufenthalten für Urlaubscamper ist entweder
4.4.1. eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises (mindestens 50 Euro und maximal den Gesamtpreis) aller gebuchten Leistungen an CRV zu bezahlen. In diesem Falle gelten die Stornierungsbedingungen unter 6.4.2. oder
4.4.2. eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Gesamtpreises aller gebuchten Leistungen abzüglich einem bei der Buchung ausgewiesenen Vorauszahlungsrabatt an CRV zu bezahlen. In diesem Falle gelten die Stornierungsbedingungen unter 6.4.3.
4.5. In bestimmten Fällen kann abweichend zu Punkt 4.2. bis 4.5. der Gesamtpreis mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) fällig gestellt werden, soweit der Kunde seine verbindliche Buchungserklärung in Kenntnis dieser abweichenden Zahlungsbedingungen abgegeben hat.
4.6. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der Gesamtpreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende, spätestens am Abreisetag zahlungsfällig und an den Beherbergungsanbieter zu bezahlen.
4.7. Kreditkartenzahlungen sind nur von den Karten möglich, welche vom Beherbergungsanbieter allgemein durch Aushang angeboten werden. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.8. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Beherbergungsanbieter, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen zu fordern.

5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsanbieter spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Beherbergungsanbieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung werden die mit der Buchung vereinbarten Übernachtungsentgelte ab dem gebuchten Anreisetag abgerechnet
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei Campingaufenthalten ist der Stellplatz bis spätestens 11:00 Uhr frei zu machen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Beherbergungsanbieter die Entgelte für eine weitere Nacht verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Beherbergungsanbieter vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Beherbergungsanbieters nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Beherbergungsanbieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Beherbergungsanbieter im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Beherbergungsanbieter die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2. Der Beherbergungsanbieter hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Soweit dem Beherbergungsanbieter für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Beherbergungsanbieter die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen bzw. der gebuchten Campingleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
6.4.1. bei Buchungen von Ferienunterkünften gemäß Ziffer 2.1.c:
a. bis 57 Tage vor Anreise: 15 % (mindestens € 50,- pro Buchung)
b. vom 56. Tage bis zum 43. Tage vor Anreise: 30 %
c. vom 42. Tage bis zum 29. Tage vor Anreise: 60 %
d. vom 28. Tage bis am Vortag der Anreise: 80 %
e. am Anreisetag und bei Nichtanreise 90 %
6.4.2. bei Buchungen für Campingaufenthalte mit Anzahlung nach Ziff. 4.4.1:
a. bis zum 42. Tage vor Anreise: fällt keine Stornogebühr an
b. bis zum Tag der Anreise: 30 % des Gesamtpreises (mindestens 50 Euro)
6.4.3. bei Buchungen für Campingaufenthalte mit 100% Vorauszahlung abzüglich eines Vorauszahlungsrabatts nach Ziff. 4.4.2:
a. bis zum 42. Tage vor Anreise: fällt keine Stornogebühr an
b. vom 41. Tage und bei Nichtanreise: 100% (keine Rückerstattung)
6.5. In bestimmten Fällen kann abweichend zu Punkt 6.4. ein abweichender Stornosatz angewendet werden, soweit der Kunde seine verbindliche Buchungserklärung in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen abgegeben hat.
6.6. Bei Campingaufenthalten kann die gebuchte Zeit verkürzt werden, wenn die Abreise dem Beherbergungsanbieter 3 Tage vorher bekannt gegeben wird. In diesem Falle
- sind bei einer Buchung nach Ziff. 4.4.1. die Leistungen für alle angemeldeten Personen und die gebuchte Stellplatzkategorie für die darauffolgenden 3 Tage unter Berücksichtigung der Anzahlung zu entrichten.
- wird bei einer Buchung nach Ziff. 4.4.2. keine Rückerstattung vorgenommen.
6.7. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Beherbergungsanbieter nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.8. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder ein anderweitiges Stornoschutzpaket dringend empfohlen.
6.9. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an CRV zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Haus- oder Campingplatzordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsanbieter auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Beherbergungsanbieter ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Beherbergungsanbieter zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Beherbergungsanbieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für den Beherbergungsanbieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Beherbergungsanbieter in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Beherbergungsanbieter zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.
Bei Campingaufenthalten ist die Mitnahme von Haustiere erlaubt. Diese müssen jedoch bei der Anreise angemeldet werden. Bei Abreise ist dann das Entgelt gemäß aktueller Preisliste zu entrichten.

8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung des Beherbergungsanbieters aus dem Gastaufnahmevertrag für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsanbieters oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsanbieters beruht.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Beherbergungsanbieters für eingebrachte Sachen bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Beherbergungsanbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, geführte Wanderungen, Outdoor- und Sportaktivitäten, Sport- und Fitnessprogramme, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Beherbergungsanbieter bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Die CRV als Beherbergungsanbieter weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder CRV noch der Beherbergungsanbieter derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für CRV oder den Beherbergungsanbieter verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsanbieter und dem Gast findet ausschließlich italienisches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann CRV oder den Beherbergungsanbieter nur an deren Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Beherbergungsanbieters gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, kann als Gerichtsstand der Sitz von CRV in Brescia gewählt werden.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Beherbergungsanbieter ist:
CRV s.r.l.
Via Vantone 45
25074 Idro (BS)
Italia
Tel. +39/ 0365 / 83125
Partita IVA e Codice Fiscale: IT02514810981
Codice SDI: M5UXCR1
Amministratore: Oliver Frank
Camera di Commercio: Brescia REA BS-456175